Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Alltagshilfe, Haushalt und Begleitung in Sundhagen, Greifswald, Stralsund und Grimmen

Persönliche Alltagsbegleitung durch Sundservice

Zuverlässige Unterstützung im Alltag

Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige – zuverlässig, respektvoll und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Viele Menschen wünschen sich, möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können. Sundservice unterstützt Pflegebedürftige und Senioren in Sundhagen, Greifswald, Stralsund, Grimmen und der näheren Umgebung bei alltäglichen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere praktische Hilfen im Haushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Begleitung bei alltäglichen Erledigungen. Gleichzeitig entlasten wir Angehörige individuell nach Bedarf. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Kosten über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse erstattet werden.

Unsere Leistungen zur Unterstützung im Alltag

Wir unterstützen Sie zuverlässig bei alltäglichen Aufgaben und richten uns dabei nach Ihrem individuellen Bedarf.

  • Staubsaugen und Wischen
  • Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt
  • Weitere haushaltsnahe Hilfen nach individuellem Bedarf
  • Einkaufen
  • Begleitung zu Apothekenbesuchen
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Gespräche und soziale Kontakte
  • Spaziergänge
  • Gemeinsame Aktivitäten

Für wen ist unsere Alltagshilfe geeignet?

Geeignet für:

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
  • Senioren mit Unterstützungsbedarf
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Pflegende Angehörige, die Entlastung benötigen

Entlastungsbetrag

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Gerne informieren wir Sie über unsere Leistungen und die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Häufige Fragen zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Was bedeutet § 45a SGB XI?

§ 45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese sollen Pflegebedürftige dabei unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben zu können, und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten.


Können die Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich nach § 45b SGB XI. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI eingesetzt werden.


Muss ein Pflegegrad vorhanden sein?

Für den Entlastungsbetrag ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich.

Wir beraten Sie gerne persönlich

Ob Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag oder Fragen zur Kostenübernahme – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

Oder rufen Sie uns direkt an: 0151 / 53762864