Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige – zuverlässig, respektvoll und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Viele Menschen wünschen sich, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben zu können. Mit unseren Leistungen zur Unterstützung im Alltag begleiten wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei alltäglichen Aufgaben und sorgen für spürbare Entlastung im täglichen Leben. Die Kosten können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanziert werden.
Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere wichtigsten Leistungsindikatoren und Erfolge im Servicebereich.
Haushaltshilfe
- Staubsaugen und Wischen
- Unterstützung im
Haushalt
Begleitung im Alltag
- Einkaufen
- Apothekenbesche
- Arzttermine,
- Behördengänge
Gesellschaft & Betreuung
- Gespräche und soziale Kontakte
- Spaziergänge
- Gemeinsame Aktivitäten
Für wen ist die Unterstützung geeignet?
Unsere Leistungen richten sich an:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
- Senioren mit Unterstützungsbedarf
- Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- Angehörige, die Entlastung benötigen
Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, steht grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden kann. Für weitere Fragen, Rufen Sie uns gerne an.
Was bedeutet § 45a SGB XI?
§ 45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ziel ist es, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und Angehörige zu entlasten.
Können die Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden?
Die Betreuung kann über den monatlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € gemäß § 45a SGB XI abgerechnet werden.
Muss ein Pflegegrad vorhanden sein?
Für die Finanzierung über die Pflegekasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.

