Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige – zuverlässig, respektvoll und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Viele Menschen wünschen sich, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben zu können. Mit unseren Leistungen zur Unterstützung im Alltag helfen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei alltäglichen Aufgaben und schaffen spürbare Entlastung im täglichen Leben. Die Leistungen können – je nach Voraussetzungen – über anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI und den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanziert werden.
Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere wichtigsten Leistungsindikatoren und Erfolge im Servicebereich.
Haushaltshilfe
Reinigung der Wohnräume
Staubsaugen und Wischen
Wäschepflege Unterstützung im
Haushalt
Begleitung im Alltag
Einkaufen Apothekenbesuche Arzttermine Behördengänge
Gesellschaft & Betreuung
Gespräche und soziale Kontakte Spaziergänge Gemeinsame Aktivitäten Aktivierung im Alltag
Entlastung für Angehörige
Stundenweise Betreuung
Freiräume für pflegende Angehörige Unterstützung bei der Organisation des Alltags

Für wen ist die Unterstützung geeignet?
Unsere Leistungen richten sich an:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
- Senioren mit Unterstützungsbedarf
- Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- Angehörige, die Entlastung benötigen
Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, steht grundsätzlich ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden kann. Für weitere Fragen, Rufen Sie uns gerne an.
Was bedeutet § 45a SGB XI?
§ 45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ziel ist es, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und Angehörige zu entlasten.
Können die Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden?
Je nach Pflegegrad und Anerkennung der Leistung können Kosten über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung übernommen werden.
Muss ein Pflegegrad vorhanden sein?
Für die Finanzierung über die Pflegekasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad erforderlich.

